Startstipendien Mode

Die Startstipendien MODE des BMKÖS sind 6-monatige Arbeitsstipendien, deren Ziel es ist, die künstlerische Entwicklung und den Einstieg in die internationale Modeszene zu fördern.

Sie stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Modedesigner*innen dar.
Mindestens zwei der fünf Stipendien sind „Societal Challenges“ gewidmet. Der Förderschwerpunkt soll anregen, sich vermehrt mit den Sustainable Development Goals der United Nations (SDGs, sdgs.un.org) auseinanderzusetzen und sie in Projekten und Kollektionen zu implementieren.

 

Nächste Ausschreibung: 2025

Stipendienhöhe

EUR 9.000,- (EUR 1.500,-/Monat, 6 Monate)

Förderberatung & Rückfragen

Dalma Monori

+43 660 440 0027
support@afa.co.at

Partner

Geförderte Talente

Model in einem weißen Outfit am Laufsteg

Startstipendien Mode des BMKÖS

2023

Model in einem roten Outfit

Startstipendien Mode des BMKÖS

2023

Weißes Hemd schwebend in den Bergen

Startstipendien Mode des BMKÖS

2023

Model mit Wasserspritzer bei einem dunklen Hintergrund

Startstipendien Mode des BMKÖS

2023

An wen richtet sich diese Förderung?

Die Startstipendien Mode der Sektion IV Kunst und Kultur des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport richten sich an den künstlerischen Nachwuchs und fördern eigenständige Arbeitsvorhaben, die der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.

Adressiert werden damit:

  • Absolvent*innen eines Mode-Studiengangs, die sich auf die unabhängige Weiterentwicklung ihrer bisherigen Arbeiten konzentrieren möchten.
  • Modedesigner*innen mit Studienabschluss und ersten professionellen Erfahrungen in der Modebranche, die ihre eigenen Ideen konkretisieren und Konzepte umsetzen möchten, um selbstständig in die Modeindustrie einzusteigen.
  • Modedesigner*innen mit einem klaren Fokus auf Innovation, Forschung, neue Praktiken und Prozesse bezüglich Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Abfallmanagement etc. im Bereich Mode.
  • Künstler*innen (z.B. Research Artists), die in der Querschnittmaterie Mode arbeiten.

„Das Startstipendium wird es mir ermöglichen, mir Zeit zu nehmen, um meinen Platz in der Mode zu finden und meine Erkundungen fortzusetzen, um Antworten auf eine weniger verschwenderische und stärker kreislauforientierte Art des Schaffens zu finden.“

Sara Kickmayer

Bewerber*innen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen ODER ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Die Bewerbung von Schüler*innen oder Studierenden ist nicht möglich. An einer Universität, bzw. Fachhochschule immatrikulierte Personen sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Bewerber*innen müssen über einen einschlägigen Studienabschluss verfügen, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Ohne einschlägigen Studienabschluss muss das Geburtsdatum nach dem 31.12.1988 liegen, Bewerbungen sind bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr möglich.

Bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten oder schwerer Krankheit ist eine Überschreitung des Alterslimits im Ausmaß von maximal fünf Jahren möglich.

 

Designer*innen, denen eine Förderung durch AFA support zugesprochen wurde, können nicht zeitgleich ein Startstipendium beziehen.

Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) vom BMKÖS oder vormals Bundeskanzleramt erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die im betreffenden Jahr ein Auslandsstipendium erhalten haben.

Ein erhöhtes Stipendium um EUR 200.-/Monat für die Dauer von 6 Monaten steht zu, wenn die/der Antragsteller*in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Die Austrian Fashion Association bietet kostenlose Beratungsgespräche an, um herauszufinden, ob das Startstipendium MODE für die jeweilige Person passend ist. Gemeinsam wird der Bewerbungsprozess durchbesprochen und Rückmeldung zu Portfolio und Arbeitsvorhaben gegeben.

Terminvereinbarung unter support@afa.co.at

Folgende Schritte müssen vor Einreichung erledigt sein. Die max. Dateigrößen sind unbedingt zu beachten.

  • Bewerbungsunterlagen herunterladen
  • Informationen gewissenhaft lesen
  • Portfolio zusammenstellen und digitalisieren (max. Dateigröße: 25 MB)
  • Bewerbungsformular ausfüllen und unterschreiben
  • Zeugnisse, Meldezettel und Lebenslauf zusammentragen und ggf. aktualisieren

Für Feedback zu den Bewerbungsunterlagen steht das Team der Austrian Fashion Association bis eine Woche vor der Deadline zu Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen müssen sowohl online als auch physisch bei der Austrian Fashion Association eingereicht werden. Sobald die Förderung ausgeschrieben ist, erscheint auf dieser Seite der Button „Jetzt bewerben“, der zum Bewerbungsformular führt. Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist und alle Anhänge hochgeladen wurden, kann die Bewerbung mit Absenden des Online-Formulars eingereicht werden. Das Portfolio, der Lebenslauf und das Bewerbungsformular müssen per Post eingeschickt oder persönlich nach Terminvereinbarung bei der Austrian Fashion Association abgegeben werden. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk „Startstipendium MODE“ zu kennzeichnen.  Als Einsendeschluss gilt das Datum des Eingangs der digitalen Einreichunterlagen; bis zu diesem Tag müssen die Hardcopy-Unterlagen ebenfalls eingelangt sein.

Einreichadresse:
Austrian Fashion Association
Lindengasse 27/1
1070 Wien

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen, bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Vergabe des Startstipendiums MODE erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber*innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalen Begründungen der Juryentscheidungen. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat*innen, nach Ablauf des Stipendiums dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion IV Kunst und Kultur, Abteilung IV/B/6 einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Der Bericht für das Startstipendium MODE besteht aus

  • einem schriftlichen Bericht
  • Dokumentationsmaterial

Das Endberichtsdokument wird vom BMKÖS bereitgestellt. Der Bericht ist bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums zu übermitteln an:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Sektion IV Kunst und Kultur
Abteilung IV/B/6, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Ansprechperson: Mag.a Olga Okunev, olga.okunev@bmkoes.gv.at

Als Dokumentation können – abhängig vom Inhalt des im Rahmen des Startstipendiums MODE umgesetzten Projekts – verschiedene Arten von Nachweisen erbracht werden. Wichtig ist jedenfalls, dass die Dokumentation in einer „transportablen“ Form übergeben wird (als Dokument in Papierform oder elektronisch) und einen ausreichenden Einblick in die Arbeitsergebnisse ermöglicht.

Das Dokumentationsmaterial sollte standardmäßig umfassen:

  • erstellte Materialien wie z.B. Lookbooks, Kataloge, Einladungskarten und Plakate, Video- und Tonmaterial, Screenshots von Website- und Online-Dokumentationen, etc.
  • Dokumentationsfotos in Druckauflösung (300 dpi)
  • Werknutzung: Rechtegarantie und Werknutzungsbewilligung

Unterlagen für die Dokumentation:

Nein, Studierende und Schüler*innen können das Startstipendium Mode leider nicht erhalten.

Nein, pro Förderjahr ist die Einreichung, bzw. Bewerbung für lediglich AFA support ODER das Startstipendium MODE des BMKÖS möglich.

Nein, das Startstipendium MODE kann pro Person nur einmal gewährt werden.

Nein, das Startstipendium MODE ist laut Kunstförderungsgesetz steuerfrei. (Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln) § 3 Abs. 3 sind ausschließlich Stipendien im Sinne des Abs. 1 Z 5 und Preise im Sinne des Abs. 1 Z 7 von der Einkommensteuer befreit.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009667

Die Startstipendien MODE werden basierend auf der Empfehlung einer unabhängigen Fachjury vergeben. Diese wechselt jährlich und besteht aus Vertreter*innen des Modesektors aus Design, Medien, Handel, Kunst, Lehre, Forschung und Vermittlung. Die Fachjury wird von der Austrian Fashion Aassociation berufen. Um die Unabhängigkeit der Jury zu gewährleisten, erfolgt die endgültige Bestätigung der Jury durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS).

Die Begründungen von Seiten der Jury über Förderempfehlungen werden protokolliert. Im Fall einer Ablehnung der Bewerbung kann die Austrian Fashion Association der/dem Bewerber*in auf Verlangen mündlich Rückmeldung zum Juryentscheid geben. Ein detailliertes Feedback ist aufgrund der durchwegs großen Zahl an Einreichungen nicht möglich. Separate Beratungstermine mit dem AFA-Team können ganzjährig vereinbart werden.

Es gibt keine Richtlinien, was den Umfang des Portfolios betrifft. Zu beachten ist, dass die max. Dateigröße von 25 MB nicht überschritten wird und das Portfolio einen schlüssigen und überzeugenden Eindruck der bisherigen Arbeiten bietet.

  • Portfolio oder Sammlung bisheriger Arbeiten
  • Ggf. bereits (teilweise) ausgefüllte Bewerbungsunterlagen
  • Konkrete Fragen (z.B. zu den verschiedenen Förderprogrammen, Bewerbungs- und Vergabeprozess, Projektplanung, Distributions- und Vermarktungsmaßnahmen, etc.)

Die Jurysitzung findet üblicherweise in der ersten Juli-Woche statt. Die Ergebnisse werden direkt bis spätestens eine Woche danach per E-Mail bekannt gegeben.

Die Laufzeit des Startstipendiums MODE beträgt jeweils 6 Monate, beginnend mit August.

Ein Societal Challenges-Projekt kann Themen wie Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit (Stoffe, Materialien, bis hin zu Verpackung), Up- und Recycling, die Auseinandersetzung mit neuen Produktionsprozessen, etc. beinhalten.

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