AFA Support

AFA Support ist das Direktförderprogramm, mit dem die Austrian Fashion Association aufstrebende Designer*innen und Labels unterstützt, deren Arbeit innovativ und von überregionalem Interesse ist.

Jährlich werden Projekte von Designer*innen mit insgesamt EUR 120.000,- gefördert. Die vergebenen Zuschüsse werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und der Stadt Wien finanziert und sind Förderungen im Sinne des Kunstförderungsgesetzes. Maßgeblich für die Unterstützung eines Vorhabens ist die inhaltliche Qualität des Projektes und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Arbeit der/des geförderten Designer*in.

 

Nächste Ausschreibung: 2025

Förderlaufzeit

max. 12 Monate ab Förderzusage

Fördersumme

EUR 15.000,-

Maximale Fördersumme

Förderquote

100% der Projektkosten

Förderberatung und Rückfragen

Dalma Monori

+43 660 440 0027
support@afa.co.at

Geförderte Talente

AFA Support Collection

2022

AFA Support

2024
2023

Startstipendien Mode des BMKÖS

2022

Buntes Outfit mit neon gelben Federn

AFA Support

2023

Zwei Models mit rosa Accessoires in den Bergen

AFA support

2023
2022
2021

Startstipendien Mode des BMKÖS

2020

An wen richtet sich diese Förderung?

AFA Support unterstützt Mode-, Accessoires- und Schmuckdesigner*innen beim Ergreifen von Wachstumschancen und internationalen Awareness-Kampagnen. Das Programm fördert sowohl erste Schritte der persönlichen Karriereentwicklung in der Modeindustrie als auch die Vorbereitung der Gründung eines Modelabels sowie den Ausbau nationaler und internationaler Vertriebs- und Distributionsstrukturen.

Adressiert werden damit:

  • Designer*innen, die sich bewusst mit den Fragestellungen zeitgenössischen Mode- und/oder Accessoiredesigns als zentrale
    Ausdrucksform der Kunst und Gegenwartskultur auseinandersetzen.
  • Designer*innen, die ihr Portfolio ausbauen und an ihrer Designhandschrift arbeiten wollen und vorhaben, entweder ein eigenes Modelabel zu gründen oder für andere Brands als Designer*in zu arbeiten. AFA Support ermöglicht ihnen zu experimentieren und neue Ideen umzusetzen.
  • Designer*innen, die ihr Modelabel auf das nächste Level bringen, komplexere Kollektionen umsetzen und sich international präsentieren wollen. AFA Support ermöglicht die Zusammenarbeit mit innovativen Lieferant*innen, Kooperationspartner*innen und Berater*innen.
  • Designer*innen, die schon erste Erfahrungen gemacht haben und ein eigenes Label aufbauen möchten. AFA Support ermöglicht den Aufbau einer Brand-Identity und die Entwicklung von Prototypen.
  • Designer*innen, die Aufmerksamkeit generieren und ihre Kollektionen erlebbar machen wollen. AFA Support ermöglicht die Präsenz auf internationalen Fashion Weeks und die Schaffung von Brand Experiences unter professioneller Unterstützung von erfahrenen Agenturen und visionären Kollaborateur*innen.

„Mit Hilfe der Förderung kann ich
nun meine BA Kollektion zu
einer Trilogie ausbauen, die ihr
volles Potenzial entfaltet.“

Julian Scarry

Berechtigt zur Einreichung sind primär einzelne Modeschaffende mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Ausländische Staatsangehörige sind gleichgestellt, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.

Die Bewerbung von Schüler*innen oder Studierenden ist nicht möglich. An einer Universität, bzw. Fachhochschule immatrikulierte Personen sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Mindestens eine Kollektion von substanzieller Größe muss bereits öffentlich präsentiert worden sein.

Die Höhe des Zuschusses zur Projektfinanzierung kann den Maximalförderbetrag von EUR 15.000,- pro Ausschreibung nicht übersteigen.

Die Fördergelder sind zweckgebunden für Sach- und Personalkosten für Entwicklung von Prototypen und Musterkollektionen, Sach- und Personalkosten für Awareness-, Vertriebs- und Marketingmaßnahmen (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Festival-, Wettbewerbs-, oder Messeteilnahmen, Honorare für Agenturen, etc.).

Bis einschließlich AFA Support 2023:
Die Förderquote beträgt max. 80% der Projektkosten.
Für die Ausschöpfung des Maximalförderbetrages bei einer zugrundeliegenden Förderquote von maximal 80% müssen Belege in Höhe von mindestens EUR 15.000,- und Eigenleistungen in der Höhe von mindestens EUR 3.750,- nachgewiesen werden.

Ab AFA Support 2024:
Die Förderquote beträgt max. 100% der Projektkosten.

Voraussetzung für die Förderung durch AFA Support ist die bewusste
Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Projekts auf Umwelt, Mensch und
Gesellschaft.

Bewerber*innen sind angehalten, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in ihren Projekten zu implementieren. Um einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess während der Projektumsetzung zu erreichen, steht ihnen dazu als Unterstützung ein Self-Assessment Tool zur Verfügung, das unter „Antragsprozess” heruntergeladen werden kann.

Die Austrian Fashion Association bietet kostenlose Beratungsgespräche an, um herauszufinden, ob AFA Support für die/den Antragsteller*in und ihr/sein Projekt passend ist. Gemeinsam wird der Antragsprozess durchbesprochen und Rückmeldung zu Portfolio und Projektvorhaben gegeben.

Terminvereinbarung unter support@afa.co.at

Folgende Schritte müssen vor Einreichung erledigt sein. Die max. Dateigrößen sind unbedingt zu beachten.

  • Antragsunterlagen herunterladen: Förderungsantrag, Förderungsvertrag, Kostenkalkulation, Sustainability Self-assessment tool
  • Förderrichtlinie und Abrechnungshinweise gewissenhaft lesen
  • Portfolio zusammenstellen und digitalisieren (max. Dateigröße: 25 MB)
  • Projektmappe (Entwurfszeichnungen, Moodboards, Skizzen, etc.) zusammenstellen und digitalisieren (max. Dateigröße: 25 MB)
  • Antragsformular ausfüllen und unterschreiben
  • Kostenkalkulation ausfüllen und unterschreiben
  • Förderungsvertrag lesen und unterschreiben
  • Pressespiegel zusammenstellen
  • CV bzw. Labelbeschreibung beifügen
  • bei ausländischen Staatsbürger*innen: Wohnsitznachweis, bzw. Kopie der offiziellen Meldebestätigung beifügen (.pdf oder .jpeg)
  • Self-assessment tool ausfüllen: Das Self-Assessment Tool ist ein Werkzeug für Modedesigner*innen und Kreative, mit dem sie Verantwortung und Nachhaltigkeit im Rahmen ihrer Designprozesse selbst beurteilen können. Mit Hilfe dieses Instruments werden Maßnahmen definiert, Fortschritte verfolgt und verbesserungsbedürftige Bereiche identifiziert. Ziel ist es, einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess während der Projektumsetzung zu erreichen. Bitte beachten: das Self-Assessment Tool ist nicht Teil des Juryauswahlverfahrens.

Nur vollständige Ansuchen werden der unabhängigen Fachjury vorgelegt.
Für Feedback zu den Antragsunterlagen steht das Team der Austrian Fashion Association bis eine Woche vor der Deadline zu Verfügung.

Die Einreichung erfolgt vollständig online. Sobald die Förderung ausgeschrieben ist, erscheint auf dieser Seite der Button „Jetzt bewerben“, der zum Antragsformular führt. Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist und alle Anhänge hochgeladen wurden, kann der Antrag mit Absenden des Online-Formulars eingereicht werden. Die AFA führt bei allen Anträgen eine Vorprüfung durch und kann erforderlichenfalls die Förderwerber*innen auffordern, binnen vier Werktagen Informationen und Unterlagen nachzureichen. Einsendungen, die nach dem Einreichschluss eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Die digitalen Anträge werden von der aus deutschsprachigen Modeexpert*innen bestehenden Jury gesichtet und anhand Bewertungsindikatoren beurteilt. Bei der Jurysitzung werden die Anträge besprochen. Die Jurymitglieder haben die Möglichkeit, einzelne Antragsteller*innen bei Unklarheiten zu einem Hearing im Rahmen der Jurysitzung einzuladen. Im Falle eines Jury-Hearing werden die Designer*innen gebeten, eine Präsentation für die Jury vorzubereiten. Muss die Jurysitzung via Video-Konferenz stattfinden, werden die digital eingereichten Unterlagen herangezogen und die Präsentation kann von der/dem Bewerber*in via Screensharing gezeigt werden. Die genauen Time-Slots werden zeitgerecht per E-mail kommuniziert.

Bewertungsindikatoren:
Kreative Qualität und Innovationsgrad (30 Punkte, Ausschlusskriterium), Marktfähigkeit (10 Punkte), Projektplanung (10 Punkte), Nachhaltigkeitsmaßnahmen (10 Punkte).

 

Follow-Ups: Im Fall einer Förderungsgewährung ist die Teilnahme an drei Follow-Up Terminen mit der Austrian Fashion Association verpflichtend.

Zur Hälfte der Projektlaufzeit (ab Projektstart) muss ein aussagekräftiger Fortschrittsbericht vorgelegt werden. Hierfür das Formular „Fortschrittsbericht“ verwenden, vollständig ausfüllen und elektronisch übermitteln an support@afa.co.at.

Der Schlussbericht, die Abrechnung und das Dokumentationsmaterial müssen spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Projekts erfolgen und innerhalb von 15 Monaten nach einer allfälligen Förderzusage vorgelegt werden. Hierfür die Formulare „Schlussbericht“, „Werknutzung“, „Belegaufstellung“, ggf. „Eigenleistungsnachweis“ (nur bis AFA Support 2023) und „Kalkulation & Abrechnung“ (nur ab AFA Support 2024) verwenden, vollständig ausfüllen und elektronisch übermitteln an support@afa.co.at.

Schlussbericht:

  • aussagekräftiger Bericht und Projektbeschreibung

Dokumentationsmaterial:

  • digitale Fotos (.jpeg, min. 1 MB, max. 10 MB) und Videos inkl. Rechtegarantie und Werknutzungsbewilligung
  • Drucksortenbelege (z.B. Lookbooks, PR-Kits, etc.)
  • Veröffentlichungen und Erfolgsnachweise (z.B. Nominierungen, Wettbewerbsteilnahmen, etc.)

Belegaufstellung und Originalbelege

  • chronologisch ausgefüllte und unterschriebene Excel-Tabelle „Belegaufstellung“ (.xlsx und .pdf)
  • Originalbelege, inklusive entsprechender Zahlungsnachweise (.pdf)
  • ggf. Eigenleistungsnachweis in der Höhe von maximal 20% der Projektkosten (nur bis AFA Support 2023)

Kalkulation & Abrechnung

  • Excel-Tabelle „Kalkulation & Abrechnung“ (.xlsx und .pdf) ausfüllen und unterschreiben.
  • Die Summen müssen mit der Belegaufstellung übereinstimmen.
  • Verschiedene Rechnungen, bzw. Kosten können in eine Zelle geschrieben werden, wenn der Zahlungsgrund ident ist.
  • Unvorhergesehene Kostenstellen hinzufügen.
  • Feld „Abrechnungscheck“ kontrollieren.
    • Erscheint das Feld „Abrechnungscheck“ grün: Die Abrechnung kann bei der Austrian Fashion Association eingereicht werden.
    • Erscheint das Feld „Abrechnungscheck“ rot: Es fehlen Ausgaben laut geplanter und eingereichter Kalkulation (siehe „Hinweise“ bei der Excel-Tabelle „Kalkulation & Abrechnung“); die Abrechnung kann noch nicht bei der Austrian Fashion Association eingereicht werden. Sollten keine weiteren Ausgaben gemacht worden sein, kann die volle Fördersumme nicht ausbezahlt werden. In diesem Fall bitte einen Termin mit der Austrian Fashion Association vereinbaren.

Bestandteil eines Schlussberichtes ist die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten des Projekts. Basis hierfür bilden Belegaufstellungen, Rechnungszusammenstellungen und saldierte Originalbelege mit Zahlungsnachweisen.

Förderbare Kosten:
Die Förderkriterien sowie die Ausführungen im Förderungsantrag sind für den Nachweis der widmungsgemäßem Verwendung maßgebend. Es ist sicherzustellen, dass die vorgelegten Belege dem Widmungszweck der Förderung entsprechen.

Nicht förderbare Kosten:

  • Kosten, die nicht dem Vorhaben zuordenbar sind;
  • Investitionskosten und Infrastrukturkosten;
  • Laufende Kosten wie Personalkosten, Betriebskosten oder fortlaufende Dienstleistungen (z.B. Steuerberatungskosten);
  • Finanzierungs- und Versicherungskosten;
  • Kosten der seriellen Produktion und Kosten im Rahmen einer im Auftrag von Dritten durchgeführten Leistung;
  • Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren;
  • Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge;
  • Kosten für Verpflegung und Bewirtung;
  • Taxibelege;
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 50,- netto resultieren.

Vorsteuer:
Im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung der Förderungsnehmer*innen können nur Nettokosten einbezogen werden; diese sind auf den Belegen und in der Belegaufstellung auszuweisen. Sofern die Förderungsnehmer*innen nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind und somit die Umsatzsteuer tatsächlich von ihnen zu tragen ist, können die Brutto-Kosten (inkl. USt.) gefördert werden.

Zeitraum für die Kostenanerkennung:
Die Kostenanerkennung kann frühestens mit dem Tag der Förderungszusage beginnen und endet 12 Monate ab dem Projektstart. Sollte das Projekt nicht fristgerecht umgesetzt werden können, ist bei der AFA eine Verlängerung der Frist zu beantragen.

Nur Originalbelege vorlegen:
Es können nur saldierte, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Originalbelege anerkannt werden. Rechnungsduplikate und Kopien sind nur in Ausnahmefällen förderbar.
Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit müssen gewährleistet sein. Rechnungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht anerkannt werden.
Bei Akontozahlungen ist das tatsächliche Anfallen der Kosten bei der Endabrechnung zu belegen.
Bei Pauschalrechnungen oder Rechnungen über Pauschalbeträge ist ein Leistungsverzeichnis beizulegen.

Saldierungsnachweise: Den Originalrechnungen sind Saldierungsnachweise anzuschließen.

Hierbei gilt:

  • Barzahlungen: Bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von € 500,- netto kann eine Barzahlung anerkannt werden. Für den Nachweis des Zahlungsvollzuges müssen folgende Punkte auf der Rechnung enthalten sein: Datum, Unterschrift und Bestätigung der/des Zahlungsempfängerin/s, über den Erhalt des Betrags. Bei Firmen ist ein Firmenstempel anzubringen. Bei Barverkäufen (Kassenbons) wird der Vermerk „Bar bezahlt“ bereits angedruckt, eine zusätzliche Bestätigung ist nicht erforderlich. Übersteigt der Rechnungsbetrag € 500,- netto, muss eine Überweisung nachgewiesen werden.
  • Überweisungen und Online Zahlungen: hierfür ist ein Buchungsbestätigung über die Durchführung der Bezahlung vorzulegen.

Externe Personalkosten:
Personen, die auf Basis eines Werkvertrages in den Projektvorhaben tätig sind (Freelancer), sind mit dem im Werkvertrag vereinbarten Stundensatz/Monatspauschale anrechenbar. Auf Honorarnoten müssen die verrechneten Leistungen beschrieben und gegebenenfalls in Stunden und Stundensatz genau determiniert sein.

Reiserechnungen:
Die kostengünstigste Reisevariante ist zu wählen. Bei Flügen sind der Ausdruck der Online-Buchungsbestätigung und die Bordkarte vorzulegen. Bei Inanspruchnahme von Transport- oder Botendiensten ist sowohl der Grund des Transportes als auch die Wegstrecke anzugeben.

Fremdwährungsrechnungen/Rechnungen in Fremdsprachen:
Bei Fremdwährungsrechnungen ist, sofern nicht aus dem Saldierungsnachweis (Zahlungsbestätigung) ersichtlich, ein Beweis einer Bank anzuschließen, der den tagesaktuelle Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung belegt.
Bei Belegen in einer Fremdsprache (außer Englisch, Französisch und Italienisch) ist eine entsprechende beglaubigte Übersetzung beizulegen.

Nein, Studierende und Schüler*innen können im Rahmen des Programms AFA support leider nicht gefördert werden.

Die vollständige Liste der förderbaren und nicht-förderbaren Kosten ist in der Förderrichtlinie enthalten.

Grundsätzlich ja. AFA Support zielt auf durchgängige Förderketten, Förderungen können mehrfach beantragt werden.

Förderungsautomatik ist nicht gegeben. Die einmalige Unterstützung eines Projekts durch AFA Support bedingt keinen Anspruch auf eine erneute Förderung.

Die AFA Support Förderungen werden basierend auf der Empfehlung einer unabhängigen Fachjury vergeben, unter Besitz jeweils einer/s Vertreter*in des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Diese wechselt jährlich und besteht aus Vertreter*innen des Modesektors aus Design, Medien, Handel, Kunst, Lehre, Forschung und Vermittlung. Die Fachjury wird von der AFA berufen. Um die Unabhängigkeit der Jury zu gewährleisten, erfolgt die endgültige Bestätigung der Jury durch das BMKÖS und die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7).

Die Begründungen von Seiten der Jury über Förderempfehlungen werden protokolliert. Im Fall einer Ablehnung des Antrags kann die AFA der/dem Förderwerber*in auf Verlangen mündlich Rückmeldung zum Juryentscheid geben. Ein detailliertes Feedback ist aufgrund der durchwegs großen Zahl an Einreichungen nicht möglich. Separate Beratungstermine mit dem AFA Team können ganzjährig vereinbart werden.

Es gibt keine Richtlinien, was den Umfang des Portfolios betrifft. Zu beachten ist, dass die max. Dateigröße von 25 MB nicht überschritten wird und das Portfolio einen schlüssigen und überzeugenden Eindruck der bisherigen Arbeiten bietet.

Die Projektmappe stellt eine visuelle Ergänzung der Projektbeschreibung dar und sollte aus Recherche-Material, Moodboards, ersten Entwurfszeichnungen, Skizzen, etc. bestehen. Mithilfe der Projektmappe soll die Jury einen besseren Eindruck der künstlerischen Weiterentwicklung gewinnen.

  • Portfolio oder Sammlung bisheriger Arbeiten
  • Ggf. bereits (teilweise) ausgefüllte Antragsunterlagen
  • Konkrete Fragen (z.B. zu den verschiedenen Förderprogrammen, Antrags- und Vergabeprozess, Projektplanung, Distributions- und Vermarktungsmaßnahmen, etc.)

Die Jurysitzung findet üblicherweise in der ersten Juli-Woche statt. Die Ergebnisse werden bis spätestens eine Woche danach per E-Mail bekanntgegeben. Die Jury gibt eine Förderempfehlung ab, die von den Fördergeber*innen, dem Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und der Kulturabteilung der Stadt Wien, bestätigt wird. Die Antragsteller*innen werden sofort über Zu- oder Absage verständigt.

 

Ja, die AFA Support Förderung ist steuerpflichtig und als Betriebseinnahme zu betrachten. Laut Kunstförderungsgesetz (Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln) § 3 Abs. 3 sind ausschließlich Stipendien im Sinne des Abs. 1 Z 5 und Preise im Sinne des Abs. 1 Z 7 von der Einkommensteuer befreit. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009667

„AFA Support will enable me to:
work in my tempo,
work by my rules,
work with my people.“

Hvala Ilija

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