AFA Support
AFA Support ist das Direktförderprogramm, mit dem die Austrian Fashion Association aufstrebende Designer*innen und Labels unterstützt, deren Arbeit innovativ und von überregionalem Interesse ist.
Die vergebenen Förderungen werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und der Stadt Wien (MA7) finanziert.
Nächste Ausschreibung:
19
Mär
2025
Ausschreibung
19
Mai
2025
Bewerbungsfrist
Fördersummen
1x EUR 32.000,-
2x EUR 21.000,-
2x EUR 13.000,-
Förderlaufzeit
max. 12 Monate ab Förderzusage
Förderquote
100% der zugesagten Fördersumme
Förderberatung und Rückfragen
Dalma Monori
+43 660 440 0027
support@afa.co.at
Partner
Geförderte Talente
Über
AFA Support unterstützt Mode- und Accessoires-Designer*innen bei den ersten Schritten ihrer persönlichen Karriereentwicklung in der Modeindustrie, der Vorbereitung der Gründung eines Modelabels sowie beim Ausbau nationaler und internationaler Vertriebs- und Distributionsstrukturen.
Förderung
Jährlich werden über AFA Support fünf Förderungen in unterschiedlicher finanzieller Höhe (1 x 32.000 EUR, 2 x 21.000 EUR, 2 x 13.000 EUR) vergeben, die von jeweils drei Mentoring-Einheiten begleitet werden.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online über die Website der Austrian Fashion Association.
Auswahlverfahren
Die Vergabe der Förderung AFA Support erfolgt durch eine international besetzte, unabhängige Fachjury. Entscheidend für die Förderung sind die inhaltliche Qualität des eingereichten Projekts und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der/des Designer*in.
Bewerbungsvoraussetzungen
Berechtigte Bewerber*innen sind Modedesigner*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Modedesigner*innen, die seit mindestens 3 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bereits mindestens eine, bzw. zwei Kollektionen produziert haben.
Sämtliche Details unter „Downloadbereich Dokumente 2025“
Bewerbungsunterlagen
Bericht & Abrechnung
Nein, Studierende und Schüler*innen können im Rahmen des Programms AFA support leider nicht gefördert werden.
Die vollständige Liste der förderbaren und nicht-förderbaren Kosten ist in der Förderrichtlinie enthalten.
Grundsätzlich ja. AFA Support zielt auf durchgängige Förderketten, Förderungen können mehrfach beantragt werden.
Förderungsautomatik ist nicht gegeben. Die einmalige Unterstützung eines Projekts durch AFA Support bedingt keinen Anspruch auf eine erneute Förderung.
Die AFA Support Förderungen werden basierend auf der Empfehlung einer unabhängigen Fachjury vergeben, unter Besitz jeweils einer/s Vertreter*in des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Diese wechselt jährlich und besteht aus Vertreter*innen des Modesektors aus Design, Medien, Handel, Kunst, Lehre, Forschung und Vermittlung. Die Fachjury wird von der AFA berufen. Um die Unabhängigkeit der Jury zu gewährleisten, erfolgt die endgültige Bestätigung der Jury durch das BMKÖS und die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7).
Die Begründungen von Seiten der Jury über Förderempfehlungen werden protokolliert. Im Fall einer Ablehnung des Antrags kann die AFA der/dem Förderwerber*in auf Verlangen mündlich Rückmeldung zum Juryentscheid geben. Ein detailliertes Feedback ist aufgrund der durchwegs großen Zahl an Einreichungen nicht möglich. Separate Beratungstermine mit dem AFA Team können ganzjährig vereinbart werden.
Es gibt keine Richtlinien, was den Umfang des Portfolios betrifft. Zu beachten ist, dass die max. Dateigröße von 25 MB nicht überschritten wird und das Portfolio einen schlüssigen und überzeugenden Eindruck der bisherigen Arbeiten bietet.
Die Projektmappe stellt eine visuelle Ergänzung der Projektbeschreibung dar und sollte aus Recherche-Material, Moodboards, ersten Entwurfszeichnungen, Skizzen, etc. bestehen. Mithilfe der Projektmappe soll die Jury einen besseren Eindruck der künstlerischen Weiterentwicklung gewinnen.
- Portfolio oder Sammlung bisheriger Arbeiten
- Ggf. bereits (teilweise) ausgefüllte Antragsunterlagen
- Konkrete Fragen (z.B. zu den verschiedenen Förderprogrammen, Antrags- und Vergabeprozess, Projektplanung, Distributions- und Vermarktungsmaßnahmen, etc.)
Die Jurysitzung findet üblicherweise in der ersten Juli-Woche statt. Die Ergebnisse werden bis spätestens eine Woche danach per E-Mail bekanntgegeben. Die Jury gibt eine Förderempfehlung ab, die von den Fördergeber*innen, dem Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und der Kulturabteilung der Stadt Wien, bestätigt wird. Die Antragsteller*innen werden sofort über Zu- oder Absage verständigt.
- Acrobat Reader herunterladen – Installiere Adobe Acrobat Reader (kostenlos), falls du ihn noch nicht hast.
- Formulare herunterladen – Speichere die erforderlichen Formulare auf deinem Computer.
- Formulare öffnen – Öffne die heruntergeladenen Dateien mit Acrobat Reader.
- Formulare ausfüllen – Trage die erforderlichen Informationen direkt in die Formularfelder ein.
- Dokumente speichern – Stelle sicher, dass alle Änderungen gespeichert sind, bevor du die Dateien schließt.
- Bewerbung einreichen – Befolge die Bewerbungsanweisungen, um die ausgefüllten Formulare hochzuladen oder zu versenden.
Ja, die AFA Support Förderung ist steuerpflichtig und als Betriebseinnahme zu betrachten. Laut Kunstförderungsgesetz (Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln) § 3 Abs. 3 sind ausschließlich Stipendien im Sinne des Abs. 1 Z 5 und Preise im Sinne des Abs. 1 Z 7 von der Einkommensteuer befreit. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009667
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- Bewerbung einreichen – Befolge die Bewerbungsanweisungen, um die ausgefüllten Formulare hochzuladen.
„Mit Hilfe der Förderung kann ich
nun meine BA Kollektion zu
einer Trilogie ausbauen, die ihr
volles Potenzial entfaltet.“
Julian Scarry